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Anforderungskataloge und zugehörige Handlungsoptionen

Im Rahmen der Konsultationsphase wurden seitens der Gesprächsteilnehmer eine große Anzahl an Anforderungen an das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein formuliert. Die Anforderungen beziehen sich dabei auf das Projekt allgemein oder weisen einen konkreten räumlichen Bezug im Bereich der Tiefenengstellen auf. Unter dem Begriff „Anforderungen“ wurden im Rahmen des Prozesses alle Informationen, Hinweise, Anregungen, Fragen und Diskussionsansätze, die während der Konsultationsphase durch die Teilnehmenden eingebracht wurden, subsummiert.

Um diese Anforderungen in die weiteren Planungen im Projektverlauf integrieren zu können, wurden seitens des TdV – soweit das die frühe Projektphase bereits erlaubt – möglichst konkrete Handlungsoptionen abgeleitet. Dieser Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem noch weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten für Maßnahmenvarianten bestehen.

Methodisches Vorgehen

Die von den Akteuren im Rahmen der Konsultations­phase eingebrachten Anliegen, Hinweise, Empfehlungen und Fragen wurden fortlaufend dokumentiert. So entstand ein „Anforderungskatalog“, der sich in die vier bereits benannten Themenbereiche untergliedert. In einem nächsten Schritt erarbeitete das Projektteam des WSA Rhein, soweit bereits möglich, für jede Anforderung eine konkrete Handlungsoption bzw. Positionierung. Zur besseren Handhabung der zahlreichen Anforderungen wurde durch den TdV ein Kategoriensystem entwickelt, welches eine erste Untergliederung der Anforderungen im Hinblick auf mögliche Handlungsoptionen erlaubt.

Anforderungskategorien

  1. Anforderungen an das Projekt bzw. an den weiteren Planungsprozess zu Kernaspekten, zu welchen, unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Erkenntnisse, bereits eine entsprechende Positionierung durch den TdV möglich oder aus Transparenz-/Klarstellungsgründen zwingend erforderlich ist.
  2. Anforderungen, die einen engen Projektbezug aufweisen und/oder inhaltlich sowie ggf. auch örtlich hinreichend bestimmt sind und auf die durch das WSA Rhein ggf. mit konkreten Handlungsoptionen reagiert werden kann.
  3. Anforderungen, die einen engen Projektbezug aufweisen und/oder inhaltlich sowie ggf. auch örtlich hinreichend bestimmt sind. Zur Ableitung von konkreten Handlungsoptionen ist im weiteren Planungsverlauf ein spezielles Untersuchungsprogramm notwendig.
  4. Anforderungen, die einen Projektbezug zur Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein vermuten lassen, die ggf. jedoch erst für spätere Projektphasen relevant werden. Es handelt sich um Aspekte, welche zunächst als Information und damit zur Erweiterung der Wissensbasis dienen.
  5. Anforderungen, die keinen Projektbezug aufweisen, jedoch nach Möglichkeit an die zuständige Instanz/Organisationseinheit innerhalb der WSV weitergegeben werden.
  6. Aufgrund fehlenden Projektbezugs ist keine Handlungsoption durch den TdV ableitbar. Weiterhin ist keine Weiterleitung an eine zuständige Stelle innerhalb der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) möglich, da die Anforderung außerhalb des Wirk- bzw. Einflussbereiches der WSV liegt.

Ziel der Konsultationsphase war es, die Anregungen der Teilnehmenden aufzunehmen und möglichst unverfälscht darzustellen. Wortlaute wurden deshalb weitestgehend im Original belassen.