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Wasserwirtschaft

Ein sinnvolles Management der unterschiedlichen Maßnahmen, sei es zum Hochwasserschutz oder zum Naturschutz, ist ein zentrales Anliegen der Akteure aus dem Bereich der Wasserwirtschaft. Dazu ist ihnen ein intensiver Austausch untereinander und mit dem Träger des Vorhabens für die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein besonders wichtig. Grundlage bilden dabei bestehende Programme, z.B. zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Entsprechend besteht der Wunsch, Vorhaben mit vorhandenen Bewirtschaftungsplänen abzugleichen und insbesondere Monitoring-Maßnahmen zu initiieren.

Tiefenengstelle "Kemptener Fahrwasser" Tiefenengstelle "Kemptener Fahrwasser"

In der untenstehenden Tabelle sehen Sie beispielhaft 5 Anforderungen von Akteuren der Wasserwirtschaft und die zugehörigen Positionierungen des Träger des Vorhabens aufgeführt.

Alle Anforderungen aus dem Bereich Wasserwirtschaft finden Sie in der Gesamtdokumentation zur Konsultationsphase unter folgendem Link:

Anforderungskatalog Wasserwirtschaft

Anforderungen AkteuereHandlungsoptionen/
Positionierung TdV
Kategorie
Bewirtschaftungspläne VSG- und FFH-Gebiete im Bereich Bingen/Ingelheim (rheinland-pfälzische Seite): Die Bewirtschaftungspläne sind fertiggestellt. Sie enthalten ein Ampelsystem, welches Erhaltungsmaßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen abgrenzt.Der TdV wird die Bewirtschaftungspläne sichten. Nach Möglichkeit können Maßnahmen aus dem jeweiligen Bewirtschaftungsplan im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Abladeoptimierung Verwendung finden. In welcher Art und Weise eine Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgen muss, ist im weiteren Projektverlauf (ggf. juristisch) zu klären.2
Die bevorstehende Deichertüchtigung im Bereich Ingelheim (Pfeil 2) muss berücksichtigt werden. (Ansprechpartner: SGD Süd Rheinland-Pfalz).Der Hinweis wird aufgenommen. Ggf. Überprüfung auf Schnittstellen/Synergien/ “Konfliktüberlagerungen“ erforderlich.4
Es sind das Verschlechterungsverbot sowie Verbesserungsgebot der WRRL zu berücksichtigen. Eine mögliche Verschlechterung der Qualitätskomponenten der WRRL ist für alle Maßnahmenbereiche zu prüfen. Eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Einflussfaktoren wäre wichtig. Es wird darauf hingewiesen, dass, besonders auf die biologischen Qualitätskomponenten bezogen, das Verschlechterungsverbot ein scharfes Kriterium darstellt.In Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren ist u.a. ein „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ zu erarbeiten. Hierin wird geklärt, inwiefern die Abladeoptimierung mit den Anforderungen der WRRL vereinbar ist. Der TdV beabsichtigt bereits in einer zeitnah durchzuführenden „naturschutzfachlichen Rahmenuntersuchung“ u.a. auch die Belange der WRRL in Kontext zum Projekt der Abladeoptimierung zu setzen. Hierbei werden dann auch die entsprechenden Maßnahmenprogramme der Länder Rheinland-Pfalz bzw. Hessen berücksichtigt.2
Die Wanderzeiten der Lachse sollten beim bauzeitlichen Management Berücksichtigung finden. Dies gilt insbesondere für den Mündungsbereich der Wisper. Vogelbrutzeiten sollten ebenfalls berücksichtigt werden.Für die Bauphase wird es „Bauzeitenbeschränkungen“ geben. Diese stellen sicher, dass zu besonders sensiblen Zeiten, wie z. B. den Wanderzeiten der Lachse, bestimmte Arbeiten, von denen Einwirkungen ausgehen können, beschränkt sind oder nicht stattfinden. Entsprechende Zeiten werden im Bauzeitenplan fest berücksichtigt.2
Wie wird die Hochwasserneutralität nachgewiesen?Die Hochwasserneutralität der wasserbaulichen Maßnahmen im Kontext zur Abladeoptimierung ist unter Zuhilfenahme der „Werkzeuge“ des wasserbaulichen Modellwesens nachzuweisen. Die entsprechenden Randbedingungen (nachweisrelevante Abflüsse, Nachweisort) sind im Zuge der weiteren Planungen abzustimmen.1